Jugendschutz-Gesetz
Erstellt von admin am 4. Februar 2008
Das deutsche Jugendschutzgesetz ist ein sehr heißes Eisen für Webmaster und es wurden in einschlägigen Webmasterforen schon heftige Diskussionen zu diesem Thema geführt. Durch die schwammige Auslegung des Gesetzes ist eine eindeutige Bestimmung ob Jugend gefährdend oder nicht schwer zu sagen.
Im Allgemeinen gilt für den “offenen Bereich” aber das folgende:
- Keine sichtbaren, eindeutigen sexuellen Handlungen
- Bei der Frau dürfen die inneren Schamlippen nicht erkennbar sein
- Der Penis des Mannes darf nicht über einen Winkel von 45° vom Körper abstehen
- Keine Tierpornographie (auch nicht im geschlossenen Bereich!)
- Keine Kinderpornographie (auch nicht im geschlossenen Bereich!)
Auf der sicheren Seite ist man also, wenn man lieber einmal zuviel Bilder und Texte zensiert als unnötigen Ärger mit den Behörden zu riskieren. Infos zum Jugenschutz
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