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Jugendschutz-Systeme

Erstellt von admin am 4. Februar 2008

Während es in vielen Ländern, wie auch in Österreich und der Schweiz, ausreicht, eine einfache Altersabfrage (Bist Du 18? Ja – Nein) vor Hardcore-Inhalten zu platzieren, fordert Deutschland Jugendschutz- bzw. so genannte Altersverifikationssysteme (AVS).

In den deutschen Gesetzen wird immer wieder von technischen Vorkehrungen gesprochen, die Jugendlichen das Betreten eines erotischen Angebots unmöglich machen sollen. Solche technischen Vorkehrungen gibt es schon lange. Diese Altersverifikationssystem (AVS) haben verschiedene Mechanismen dazu verwendet, Jugendliche auszusperren. Mit dem Inkrafttreten des JMStV waren diese AVS aber nicht mehr ausreichend, man forderte höhere Hürden.

Noch vor einigen Jahren beruhten die Altersprüfsysteme weitestgehend auf der Personalausweisroutine. Dabei wurde vor Betreten des Hardcore-Bereiches die Nummer des Personalausweises abgefragt. Anhand einer Prüfsumme, die sich aus der Nummer ergab, konnte dann festgestellt werden, wer über 18 Jahre alt war und wer nicht. Das funktionierte soweit auch recht gut.

Später wurden diese Systeme als nicht sicher eingestuft, da sich jedes Kind den Personalausweis von den Eltern nehmen kann oder im Internet auf Tools zurückgreifen könnte, die eben solche Nummern ausgaben. Auch eine zusätzliche Hürde in Form eines Bezahlvorgangs wurde nicht als ausreichend anerkannt. Frühere Systeme, die vor allem auf dieser Prüfroutine beruhten, waren vor allem „Über 18“ und „X-Check“.

Aufgrund der wachsenden Anforderungen und der Vorgabe, AVS von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) prüfen zu lassen, wurden neue Systeme entwickelt. So wurde das Alter von Kunden zum Beispiel mittels des Post-Ident-Verfahrens geprüft und zusätzliche Hardware wurde eingesetzt. In der Praxis sieht das so aus, dass der Kunde sich anmeldet und ein Dokument von der Post eigenhändig entgegennimmt. Bevor das geschieht, muss er dem Postboten allerdings noch seinen Personalausweis zeigen und somit bestätigen, dass er wirklich volljährig ist. Ist das alles geschehen, bekommt der Anbieter des AVS Bescheid und verschickt die Hardware (USB-Stick) sowie die PIN. Alles in allem nimmt das Verfahren mehrere Tage in Anspruch. Da dieses System nicht nur aufwendig ist, sondern auch Kosten verursacht, kann es für den Kunden nicht kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

Bei einigen Partnerprogrammen, wie auch Partnercash, werden derzeit für eine Face2Face-Variante des AVS die Systeme „Control2000“ und „Check2Go“ eingesetzt. Diese nutzen nicht das Post-Ident-Verfahren zur Alterskontrolle, sondern gleichen die Daten des Kunden mit der Schufa ab. Diese Variante ist schneller und für den Kunden komfortabler.

Derzeit existiert jedoch noch kein Gesetz, welches die Benutzung von Personalausweisroutinen zur Altersverifikation direkt verbietet. Auch gibt es keine eindeutigen Urteile, aus denen hervorgeht, dass diese Variante nicht mehr eingesetzt werden darf – man ist also im Fall der Fälle auf die Sachkenntnis des Richters angewiesen.

Achtung: Wie die Erfahrung gezeigt hat, ist bei der Face2Face-Prüfung mit erheblichen Umsatzeinbrüchen zu rechnen bzw. entscheiden sich weniger Kunden für einen Kauf.

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