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Jugendschutz-Beauftragter

Erstellt von admin am 4. Februar 2008

Für den Erotikbereich und Seiten mit Jugend gefährdenden Inhalten muss in Deutschland zusätzlich noch ein Jugendschutzbeauftragter (JSB) benannt werden. Ein Jugendschutzbeauftragter hat zwei wichtige Aufgaben:

1) Beratung des Webmasters
Der JSB berät den Webmaster in allen Fragen zum Jugendschutz. Er muss somit zwischen Jugend gefährdenden und jugendfreien Inhalten unterscheiden können.

2) Ansprechpartner für Kunden
Der JSB steht den Besuchern deiner Seite als Ansprechpartner für Jugendschutz-Angelegenheiten zur Verfügung. Er muss somit in der Lage sein, kompetente Auskünfte zum Thema Jugendschutz geben zu können.

Eine Nennung des Jugendschutzbeauftragten im Impressum ist derzeit für Deutsche noch nicht zwingend erforderlich, er sollte aber, um Ärger zu vermeiden, dort benannt werden. Die Nennung mit Namen und einer E-Mail Adresse ist hierbei ausreichend. In jedem Fall sollte aber der JSB vor der Veröffentlichung einer Seite zumindest intern benannt werden.

Stellt sich jetzt die Frage: “Woher bekomme ich überhaupt einen Jugendschutzbeauftragten?”

Sofern du ein Unternehmen mit mehreren Mitarbeitern hast, kannst du einen deiner Mitarbeiter damit beauftragen. Das sollte aber gesondert im Arbeitsvertrag festgehalten werden. Du darst keinesfalls dich selber als Jugendschutzbeauftragten einsetzen.

Solltest du als Einzelunternehmer tätig sein und über keine weiteren Angestellten verfügen, kannst du einen externen Dienstleister oder Rechtsanwalt damit beauftragen. Eine günstige Möglichkeit einen externen Jugendschutzbeauftragten zu bekommen, ist das Angebot „Der-Jugendschutzbeauftragte“

Für weitere Informationen zum Thema Jugendschutzbeauftragter, Jugendschutz, Impressumspflicht usw. kannst du dich einmal auf der Seite http://www.ivew.de umsehen. Der Verein ist zwar nicht mehr aktiv, jedoch hält er noch ein Portal mit vielen Infos bereit.

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