Adult Webmaster News

News und Tipps für Adult Webmaster

Jugendschutz-Systeme

Erstellt von admin am 4. Februar 2008

Während es in vielen Ländern, wie auch in Österreich und der Schweiz, ausreicht, eine einfache Altersabfrage (Bist Du 18? Ja – Nein) vor Hardcore-Inhalten zu platzieren, fordert Deutschland Jugendschutz- bzw. so genannte Altersverifikationssysteme (AVS).

In den deutschen Gesetzen wird immer wieder von technischen Vorkehrungen gesprochen, die Jugendlichen das Betreten eines erotischen Angebots unmöglich machen sollen. Solche technischen Vorkehrungen gibt es schon lange. Diese Altersverifikationssystem (AVS) haben verschiedene Mechanismen dazu verwendet, Jugendliche auszusperren. Mit dem Inkrafttreten des JMStV waren diese AVS aber nicht mehr ausreichend, man forderte höhere Hürden.

Noch vor einigen Jahren beruhten die Altersprüfsysteme weitestgehend auf der Personalausweisroutine. Dabei wurde vor Betreten des Hardcore-Bereiches die Nummer des Personalausweises abgefragt. Anhand einer Prüfsumme, die sich aus der Nummer ergab, konnte dann festgestellt werden, wer über 18 Jahre alt war und wer nicht. Das funktionierte soweit auch recht gut.

Später wurden diese Systeme als nicht sicher eingestuft, da sich jedes Kind den Personalausweis von den Eltern nehmen kann oder im Internet auf Tools zurückgreifen könnte, die eben solche Nummern ausgaben. Auch eine zusätzliche Hürde in Form eines Bezahlvorgangs wurde nicht als ausreichend anerkannt. Frühere Systeme, die vor allem auf dieser Prüfroutine beruhten, waren vor allem „Über 18“ und „X-Check“.

Aufgrund der wachsenden Anforderungen und der Vorgabe, AVS von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) prüfen zu lassen, wurden neue Systeme entwickelt. So wurde das Alter von Kunden zum Beispiel mittels des Post-Ident-Verfahrens geprüft und zusätzliche Hardware wurde eingesetzt. In der Praxis sieht das so aus, dass der Kunde sich anmeldet und ein Dokument von der Post eigenhändig entgegennimmt. Bevor das geschieht, muss er dem Postboten allerdings noch seinen Personalausweis zeigen und somit bestätigen, dass er wirklich volljährig ist. Ist das alles geschehen, bekommt der Anbieter des AVS Bescheid und verschickt die Hardware (USB-Stick) sowie die PIN. Alles in allem nimmt das Verfahren mehrere Tage in Anspruch. Da dieses System nicht nur aufwendig ist, sondern auch Kosten verursacht, kann es für den Kunden nicht kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

Bei einigen Partnerprogrammen, wie auch Partnercash, werden derzeit für eine Face2Face-Variante des AVS die Systeme „Control2000“ und „Check2Go“ eingesetzt. Diese nutzen nicht das Post-Ident-Verfahren zur Alterskontrolle, sondern gleichen die Daten des Kunden mit der Schufa ab. Diese Variante ist schneller und für den Kunden komfortabler.

Derzeit existiert jedoch noch kein Gesetz, welches die Benutzung von Personalausweisroutinen zur Altersverifikation direkt verbietet. Auch gibt es keine eindeutigen Urteile, aus denen hervorgeht, dass diese Variante nicht mehr eingesetzt werden darf – man ist also im Fall der Fälle auf die Sachkenntnis des Richters angewiesen.

Achtung: Wie die Erfahrung gezeigt hat, ist bei der Face2Face-Prüfung mit erheblichen Umsatzeinbrüchen zu rechnen bzw. entscheiden sich weniger Kunden für einen Kauf.

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Jugendschutz-Gesetz

Erstellt von admin am 4. Februar 2008

Das deutsche Jugendschutzgesetz ist ein sehr heißes Eisen für Webmaster und es wurden in einschlägigen Webmasterforen schon heftige Diskussionen zu diesem Thema geführt. Durch die schwammige Auslegung des Gesetzes ist eine eindeutige Bestimmung ob Jugend gefährdend oder nicht schwer zu sagen.

Im Allgemeinen gilt für den “offenen Bereich” aber das folgende:
- Keine sichtbaren, eindeutigen sexuellen Handlungen
- Bei der Frau dürfen die inneren Schamlippen nicht erkennbar sein
- Der Penis des Mannes darf nicht über einen Winkel von 45° vom Körper abstehen
- Keine Tierpornographie (auch nicht im geschlossenen Bereich!)
- Keine Kinderpornographie (auch nicht im geschlossenen Bereich!)

Auf der sicheren Seite ist man also, wenn man lieber einmal zuviel Bilder und Texte zensiert als unnötigen Ärger mit den Behörden zu riskieren. Infos zum Jugenschutz

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Jugendschutz-Beauftragter

Erstellt von admin am 4. Februar 2008

Für den Erotikbereich und Seiten mit Jugend gefährdenden Inhalten muss in Deutschland zusätzlich noch ein Jugendschutzbeauftragter (JSB) benannt werden. Ein Jugendschutzbeauftragter hat zwei wichtige Aufgaben:

1) Beratung des Webmasters
Der JSB berät den Webmaster in allen Fragen zum Jugendschutz. Er muss somit zwischen Jugend gefährdenden und jugendfreien Inhalten unterscheiden können.

2) Ansprechpartner für Kunden
Der JSB steht den Besuchern deiner Seite als Ansprechpartner für Jugendschutz-Angelegenheiten zur Verfügung. Er muss somit in der Lage sein, kompetente Auskünfte zum Thema Jugendschutz geben zu können.

Eine Nennung des Jugendschutzbeauftragten im Impressum ist derzeit für Deutsche noch nicht zwingend erforderlich, er sollte aber, um Ärger zu vermeiden, dort benannt werden. Die Nennung mit Namen und einer E-Mail Adresse ist hierbei ausreichend. In jedem Fall sollte aber der JSB vor der Veröffentlichung einer Seite zumindest intern benannt werden.

Stellt sich jetzt die Frage: “Woher bekomme ich überhaupt einen Jugendschutzbeauftragten?”

Sofern du ein Unternehmen mit mehreren Mitarbeitern hast, kannst du einen deiner Mitarbeiter damit beauftragen. Das sollte aber gesondert im Arbeitsvertrag festgehalten werden. Du darst keinesfalls dich selber als Jugendschutzbeauftragten einsetzen.

Solltest du als Einzelunternehmer tätig sein und über keine weiteren Angestellten verfügen, kannst du einen externen Dienstleister oder Rechtsanwalt damit beauftragen. Eine günstige Möglichkeit einen externen Jugendschutzbeauftragten zu bekommen, ist das Angebot „Der-Jugendschutzbeauftragte“

Für weitere Informationen zum Thema Jugendschutzbeauftragter, Jugendschutz, Impressumspflicht usw. kannst du dich einmal auf der Seite http://www.ivew.de umsehen. Der Verein ist zwar nicht mehr aktiv, jedoch hält er noch ein Portal mit vielen Infos bereit.

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Rechtliche Basics

Erstellt von admin am 4. Februar 2008

Wer zum ersten Mal eine Website ins Internet stellt, hat meist noch wenig von den Gesetzen und Vorschriften gehört, die man zu beachten hat. Ob Impressumspflicht oder auch Jugendschutz – die rechtlichen Basics sollte man sich aneignen, bevor man die Website online stellt. Ansonsten kann man schnell mit Abmahnungen oder Strafverfahren rechnen, die teuer werden können.

Auch gilt es zu beachten, dass die rechtlichen Anforderungen von Land zu Land unterschiedlich sind. Wer eine Website betreibt, muss sich daher nach den Gesetzen des Landes richten, in dem er lebt bzw. in dem seine Firma ihren Sitz hat.

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